1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Dieter Huick Inhaber Nümbrechter Musikfabrik – Private Musikschule Homburger Papiermühle 1, 51588 Nümbrecht nachfolgend Nümbrechter Musikfabrik genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt.
2.1. Der Unterricht findet regelmäßig einmal pro Woche zu einem fest vereinbarten Termin in unseren Musikschul-Räumen in Nümbrecht oder Kierspe statt. Veranstaltungen können, falls erforderlich, auch außerhalb dieser Räumlichkeiten stattfinden.
2.2. Die Nümbrechter Musikfabrik verpflichtet sich, mindestens 37 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr anzubieten.
2.3. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gebuchtem Kurs oder Stundenpaket 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten.
2.4. Die Bedingungen Workshops mit begrenzter Laufzeit sind der jeweiligen Kursanmeldung zu entnehmen.
2.5. Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
2.6. Die Nümbrechter Musikfabrik behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstermin in Abstimmung mit dem Schüler zu ändern.
3.1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird.
3.2. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich bis spätestens der letzen Unterrichtseinheit des jeweiligen Monats zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Dauerauftrag oder in Bar an den jeweiligen Lehrer.
4.1. Familienrabatt: Die Nümbrechter Musikfabrik gewährt ab dem zweiten Familienangehörigen, der einen Unterrichtsvertrag mit der Nümbrechter Musikfabrik abschließt, einen Rabatt in Höhe von 10% auf den jeweiligen Unterrichtsbeitrag. Dieser Rabatt gilt nur für den jeweils zweiten Vertrag der Familie mit der Nümbrechter Musikfabrik. Der erste bleibt bei dem entsprechend zuvor vereinbarten Beitrag. Ab dem dritten Familienmitglied wird jeder einzelne Vertrag, den die Familie mit der Nümbrechter Musikfabrik abgeschlossen hat, mit 10% rabattiert, allerdings nur solange auch mindestens 3 Verträge laufen. Sollten nach Beendigung eines Vertrages nur noch 2 Verträge laufen, wird der erste Vertrag wieder auf den Beitrag laut Preisliste angehoben.
4.2. Zusatz-Vertrag: Die Nümbrechter Musikfabrik gewährt jedem Schüler, der einen weiteren Unterrichtsvertrag abschließt, 10% auf den zweiten Beitrag. Der Betrag des ersten Vertrages bleibt in seiner Höhe davon unberührt.
5.1. An den gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und in den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarten Unterrichtsgebühren hat.
5.2. Die Zahlungspflicht des Schülers besteht auch dann fort, wenn der Schüler Ausfallzeiten hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.
5.3. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attests ruhen. Die Nümbrechter Musikfabrik ist dann berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen andern Schüler zu belegen.
5.4. Der Lehrer ist berechtigt, wegen Krankheit maximal 1 Unterrichtseinheit pro Kalenderhalbjahr abzusagen, ohne dass dieser nachgeholt werden muss. Davon unberührt gilt die Vereinbarung unter §2 2.2., dass dem Schüler 37 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zugesichert werden. Sollten die 37 Unterrichtseinheiten durch längerfristige Krankheit des Lehrers unterschritten werden, werden Nachholtermine angeboten oder ein Vertretungslehrer beauftragt. Sollte beides nicht möglich sein, dann wird die Unterrichtsgebühr für die Fehlstunden erstattet.
6.1. Der Unterrichtsvertrag kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats.
6.2. Die Nümbrechter Musikfabrik bietet Unterrichtsverträge mit 3 oder 6 Monaten Laufzeit an. Workshops haben keine oder eine andere feste Laufzeit, die den jeweiligen Kursanmeldungen zu entnehmen sind.
6.3. Die Unterrichtsverträge sind spätestens bis 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode (3 oder 6 Monate) kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es gilt der Poststempel. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Vertragsperiode des gebuchten Unterrichtsvertrages, also 3 oder 6 Monate.
7.1. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Nümbrechter Musikfabrik über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Nümbrechter Musikfabrik übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht ausschließlich während des Unterrichts und bei Veranstaltungen oder Mitwirkung bei Veranstaltungen der Nümbrechter Musikfabrik nur für die unmittelbare Auftrittszeit. Ansonsten haften Eltern für Ihre Kinder.
7.2. Die Haftung der Nümbrechter Musikfabrik oder durch eine von der Nümbrechter Musikfabrik beauftragte Person beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens der Nümbrechter Musikfabrik/Person vorliegt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Schüler und Begleitpersonen, sowohl während des Unterrichtes als auch auf dem Hin-und Rückweg zum Unterricht, wird nicht gehaftet.
7.3. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko der Schüler und ihrer Begleiter. Für Schäden, die durch den Schüler oder begleitende Personen an den Räumlichkeiten oder den anderen Schülern entstehen, haften die Eltern bzw. der Verursacher selbst. Für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände der Schüler wird von der Nümbrechter Musikfabrik keine Haftung übernommen.
8.1. Die Nümbrechter Musikfabrik erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
8.2. Sofern zwischen dem Schüler und der Nümbrechter Musikfabrik ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Nümbrechter Musikfabrik die personenbezogenen Daten des Schülers, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Auf Anforderung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärisches Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
8.3. Als Nutzer unseres Angebotes, hat der Schüler das Recht, von der Nümbrechter Musikfabrik Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf das Verlangen des Schülers kann die Auskunft elektronisch erteilt werden.
9.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
10.1. Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Parteien ist Waldbröl.